Sondereigentumsverwaltung (SEV)

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Im Gegensatz zu einer WEG-Verwaltung, die für das Gemeinschaftseigentum zuständig ist, gibt es bei einer Sondereigentumsverwaltung keine gesetzlichen Vorgabe, die den Aufgabenbereich prägen.

Generell kümmert sich eine WEG-Verwaltung um die Interessen der gesamten Eigentümergemeinschaft, die Sondereigentumsverwaltung (SEV) vertritt hingegen nur die Interessen des jeweiligen Wohnungseigentümers.

Die Tätigkeiten gleichen denen einer Mietverwaltung und ergeben sich ausschließlich aus vertraglichen Absprachen. Dabei handelt es sich um kaufmännische, finanzielle, organisatorische und technische Leistungen.

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